BADK

Erfahren Sie mehr über unsere Ziele, Werte und unsere
Unterstützung für Kommunen

Ziele
Aufgaben
Spitzenverbände &
Klärschlammfonds
Mitglieder

Ziele

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK) existiert seit 1978. In ihr haben sich mittlerweile 13 deutsche Kommunalversicherer mit dem Ziel zusammengeschlossen, ihre gemeinsamen Interessen zu koordinieren und wahrzunehmen. Die BADK basiert auf dem Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Sie ist eine Gemeinschaft, die die geschäftspolitischen Anliegen ihrer Mitglieder vertritt und dabei die regionalen Besonderheiten sowie die Eigenständigkeit eines jeden Versicherers berücksichtigt. Ihre Ziele verfolgt die BADK sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene.

Aufgaben

Die Beobachtung und Begleitung der Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene ist eine unserer zentralen Aufgaben als BADK. Dies ist wichtig, um etwaige haftungsrechtliche und damit finanzielle Konsequenzen für die Kommunen, die vom Gesetzgeber möglicherweise nicht gesehen werden, bereits in einem frühen Stadium zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Zudem beobachten wir die einschlägige Rechtsprechung und nehmen an Entscheidungsprozessen auf politischer Ebene teil.

Darüber hinaus begleiten wir Normungsprozesse in Ausschüssen und Arbeitskreisen des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN) oder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB). Ziel ist einerseits die Minimierung von Schäden und anderseits beim Setzen von Standards darauf zu achten, dass diese (technischen) Normen von den Kommunen auch umgesetzt werden können bzw. diese nicht unzumutbar belasten (Beispiel: Kinderspielplätze).

Schadenvorsorge und die Schadenverhütung sind weitere wichtige Aufgaben der BADK. Unsere Verbandszeitschrift BADK-Information, welche sich in erster Linie an die Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen richtet, erscheint quartalsweise bereits seit 1981. Sie beinhaltet Rechtsprechungsübersichten und fundierte Aufsätze zu kommunaler Haftung in all ihren Facetten. Damit bildet sie eine wichtige Informationsquelle für Kommunen. Ebenfalls von hoher Praxisrelevanz sind die in unregelmäßigen Abständen publizierten Sonderhefte zur „haftungsrechtlichen Organisation im Interesse der Schadenverhütung“  oder zu „Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Krankenhausbetrieb“.  Sie bieten den Bediensteten auf kommunaler Ebene, beispielsweise durch Dienstanweisungen und Organisationspläne, wichtige Werkzeuge für die Praxis, um Schäden zu vermeiden.

Die BADK arbeitet in Bürogemeinschaft und Personalunion mit dem AKHA und vier weiteren Verbänden. In der Bürogemeinschaft wird damit das Expertenwissen hinsichtlich sämtlicher Aspekte kommunaler Haftungsfragen vereint. Dieses über Jahrzehnte gewachsene Know-How kommt damit auch den BADK-Mitgliedern zugute.

Der enge Austausch innerhalb der Bürogemeinschaft prägt auch das Verhältnis zu unseren Mitgliedern. Dies spiegelt sich beispielsweise in Fachveranstaltungen wider, die wir regelmäßig für unsere Mitglieder organisieren.

KOMMUNALE SPITZENVERBÄNDE &
FREIWILLIGER KLÄRSCHLAMMFONDS DER KOMMUNEN

Nicht nur bei der Frage der Einflussnahme auf die Gesetzgebung arbeiten die BADK und ihre Mitglieder eng mit den kommunalen Spitzenverbänden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene zusammen:

• Deutscher Städtetag

• Deutscher Landkreistag

• Deutscher Städte- und Gemeindebund

Ein Beispiel für die Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden bildet der Freiwillige Klärschlammfonds. Dieser wurde 1990 auf Grund des Erfordernisses gegründet, die landwirtschaftliche Verwertung der Klärschlämme möglichst attraktiv zu gestalten. Dazu zahlen die beteiligten Kommunen und kommunalen Einrichtungen Beiträge in den Fonds ein, die es ermöglichen, Schäden der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen auszugleichen, die nicht über Schadensersatzansprüche gedeckt sind. Auf diese Art beteiligen die sich dem Fonds angeschlossenen Mitglieder praktisch am Betriebsrisiko der abnahmebereiten Landwirte.

Da es sich hierbei nicht um Haftpflichtansprüche handelt, ist es den Kommunalversicherern über den KSF indirekt möglich, weitergehende Schäden abzusichern. Die BADK hat die Fondsverwaltung mithin als Interessenvertreterin der Kommunalversicherer zur Lösung eines allgemeinen kommunalen Problems im Entsorgungsbereich übernommen.

Seitdem verwaltet sie das Fondsvermögen von über  900 Mitgliedern und hat in besonderen Konstellationen die Möglichkeit, weitere Beiträge einzuziehen.

 

FAQ Freiwilliger Klärschlammfonds